Blitzgedanken – KW04

Erstellt: 22. Januar 2025
  • Wenn etwas streng verboten ist, dann darf man das, was verboten ist auf gar keinen Fall tun. Sonst wird man streng bestraft. Das ist uns allen klar. 

    Blöd wird es, wenn man keine Ahnung hat, dass etwas streng verboten ist. Wird man bei etwas erwischt, das streng verboten ist, obwohl man davon ausgegangen ist, dass es erlaubt ist, schützt das nicht vor einer Strafe. Unwissenheit kann man nicht als Entschuldigung anführen. Sowieso nicht, wenn etwas nicht nur verboten, sondern streng verboten ist.

    So erging es drei Schülerinnen, die in einen Zug einstiegen. Nichts ahnend bestiegen sie einen 1.-Klasse-Wagon, um sich dann Richtung 2. Klasse zu bewegen und dort Platz zu nehmen. 

    Laut Bahn ist das aber verboten – pardon –, streng verboten. Und wenn es streng verboten ist, dann darf es der Kontrolleur auch nicht bei einer Ermahnung belassen. Er muss diesen streng verbotenen Verstoss ahnden und die fehlbaren Personen büssen. In diesem Fall mit je 75 Franken. Das steht so im Personenbeförderungsgesetz der Bahn, oder so ähnlich.

    Ich weiss es nicht genau. Ich will es auch nicht so genau wissen. Sonst entdecke ich beim Durchlesen des Textes noch weitere streng verbotene Handlungen, die einem in einem Zug zum Verhängnis werden könnten. Ich will nicht wissen, was für komische Vorschriften da sonst noch so drinstehen.

    Darf man mit einem 1.-Klass-Ticket in der 2. Klasse einsteigen? Gibt es Kleidervorschriften für die 1. Klasse? Darf man da zum Beispiel mit Bergschuhen rein? Wenn ja, müssen diese vor dem Einsteigen gereinigt werden? Wenn ich in einem Regionalzug, der ohne Zugbegleiter unterwegs ist und deshalb die Selbstkontrolle gilt, vergesse, mich selber zu kontrollieren, kann ich dann gebüsst werden, selbst wenn ich ein gültiges Billett besitze?

    Um sicher zu gehen, werde ich in Zukunft immer ein 1.– Und 2.-Klass-Billett lösen. So kann ich auf gar keinen Fall am falschen Ort einsteigen.

    Ausserdem fahre ich nur noch in Zügen, in denen noch kontrolliert wird, ob man berechtigt ist, da drin zu sitzen, stehen oder gehen. Meine Bergschuhe stecke ich vor dem Einsteigen in einen Plastiksack, den ich luftdicht verschliessen kann. So steht einer entspannten Zugfahrt nichts mehr im Weg.

    Gemeinde Dallenwil

    Gemeinde

    Nidwaldner Blitz AG

    Autor

    Guido Derklugefährtimzuge


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