Verein
Erfasst durch Nidwaldner Blitz
Autor
Guido Randsteinig
Montag bis Donnerstag
7.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
7.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Wenn Sie bereits ein Konto bei einem der folgenden Verlage besitzen, können Sie sich mit diesen Anmeldedaten einloggen.
Nein, ich besitze noch kein Konto und möchte mich neu registrieren.
Weiter zur RegistrierungRandsteinplatten. Das sind, wie es das Wort suggeriert, Randsteine. Aber nicht nur. Es sind auch Platten. Genau genommen Platten mit integriertem Randstein. Diese Platten kann man am Rand einer Fahrbahn einsetzen und hat dann einen Randstein mit Platte, die in die Fahrbahn hineinlugt. Im Prinzip entsteht ein Streifen, der die Fahrbahn optisch verengt, um die Verkehrsteilnehmer in ihrer Aufmerksamkeit zu unterstützen. Was gut gemeint tönt, ist aber offensichtlich ein Seich. Selbst Fans vom Langsamverkehr beäugen diese optischen Strassenverengungsdinger kritisch. Anstatt die Velofahrenden zu schützen, würden diese Platten nur zur allgemeinen Verunsicherung beitragen. Also ist man sich einig, diese Platten haben auf einer Strasse nichts verloren, obwohl sie eigentlich für Strassen konzipiert wurden. Und weil die Gemeinde Stans die Robert-Durrer-Strasse sanieren muss und solche Platten in Betracht gezogen wurden, gab es an der letzten Gemeindeversammlung einen Antrag, der genau das verhindern wollte. Der Antrag kam durch, was bedeutet, dass der Gemeinderat Alternativen suchen muss. Es wird ihm untersagt, auch nur an Randsteinplatten zu denken.
Als Variante dürften wohl nur ganz normale Randsteine in Betracht kommen. Diese sind grundsätzlich aus Granit. Randsteinplatten wären wohl aus Beton gewesen. Beim Wort Granit, kommt mir unerklärlicherweise immer gleich China in den Sinn. Da war doch mal was mit China-Granit. Im Grunde ist es einfach: Die Robert-Durrer-Strasse muss mit einem Teerbelag bis an den Rand der Fahrbahn ausgestattet werden. Der Abschluss und Absatz zum Trottoir hat mit einem Granit-Randstein zu erfolgen, der in der Schweiz geschlagen, gespalten, gebrochen oder gemeisselt wurde.
Am Ende kann man dann noch über etwaige Strassenbemalungen diskutieren. Da haben die Stanser jetzt ja recht ordentlich Erfahrungen sammeln können. Glücklicherweise steht die Robert-Durrer-Strasse und alles was an sie grenzt, nicht unter Denkmalschutz. Damit kann kein Baudenkmal negativ beeinflusst werden. Natürlich steht das Postgebäude unter Denkmalschutz. Allerdings kann dieser dominante Betonblock nicht mal dann negativ beeinflusst werden, wenn man vor ihm die neusten Kunstwerke aus der Schmiedgasse hinkritzelt. Jedenfalls bin ich gespannt, welche Farben die sanierte Strasse dereinst verschönern werden.
Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG
Dorfplatz 2
6383 Dallenwil
© 2026 Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG