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Weiter zur RegistrierungWas sind Wohngifte und Bauschadstoffe?
Als Wohngifte werden chemische Substanzen bezeichnet, welche aus Baustoffen oder Einrichtungsgegenständen in die Innenluft austreten und gesundheitliche Störungen verursachen können. Beispiele dafür sind Asbest, Polychlorierte Biphenyle (PCB), Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Holzschutzmittel wie Pentachlorphenol (PCP), Chlorparaffine (CP), insbesondere kurzkettige Chlorparaffine (SCCP), Formaldehyd in Möbeln und Lacken.
Werden durch Wohngifte gesundheitliche Störungen ausgelöst oder durch Messungen der Innenraumluft gesundheitsgefährdende Konzentrationen festgestellt, sind Massnahmen erforderlich.
Als Bauschadstoffe (welche zugleich auch Wohngifte sein können) werden Stoffe bezeichnet, welche bei Bauarbeiten bzw. Rückbauten in die Umwelt gelangen können. Deshalb müssen Bauschadstoffe vor den eigentlichen Bauarbeiten von der Bausubstanz separiert werden, damit diese nicht in die Umwelt gelangen. Die abgetrennten Baustoffe sind gesetzeskonform zu entsorgen.
Wo könnten sich Bauschadstoffe in meiner Immobilie befinden?
Bei Immobilien, welche vor 1990 gebaut wurden, ist besondere Vorsicht geboten! Denn erst ab 1990 wurde Asbest als «Baustoff» komplett verboten. Das Verbot für PCB wurde einige Jahre früher erlassen. Welche Bauteile in meinem Haus könnten nun aber schadstoffverdächtige Materialien enthalten? Asbest wurde oft als Zuschlagstoff für Keramikkleber, Fensterkitt, Novilonrücken und als Brandschutz eingesetzt. Beliebter Einsatz von Asbest war auch der bekannte «Faserzement», besser bekannt als «Eternit» in all seinen Variationen. PCB befindet sich noch oft in Silikonfugen, Anstrichen für Betonböden und Anstrichen für Öltanks.
Beim Rückbau, Umbau oder Sanierungen von älteren Wohnhäusern, Industrie- oder Gewerbegebäuden können Schadstoffe aus belasteten Baumaterialien freigesetzt werden. Vorhandene Schadstoffe müssen vor dem Eingriff durch einen Spezialisten geprüft und im Falle einer Belastung demontiert und entsorgt werden. Der Bauherr ist verpflichtet, vor Baubeginn abzuklären, wo überall im Gebäude mit Schadstoffen zu rechnen ist.
Wie erkenne ich die Gefahr die von Bauschadstoffen ausgeht und wie muss ich mich verhalten?
Wurde Ihre Immobilie vor 1990 gebaut und Sie planen einen Umbau oder Abbruch, sind Sie vom Gesetz her verpflichtet, das Gebäude (oder die vom Umbau betroffenen Bauteile) auf Schadstoffe zu untersuchen. Diese Prüfpflicht gilt ebenso für Unternehmen, welche diese Bauteile bearbeiten (SUVA).
Bei Verdacht auf Asbest, PCB, SCCB, PAK und Blei müssen mittels Analyse durch einen zertifizierten Bauschadstoff-Diagnostiker Proben entnommen werden. Dabei wird festgestellt, wie viel Bauschadstoffe vorhanden sind. Aufgrund der Analyseresultate werden danach die Sanierungsmassnahmen definiert.
Die beauftragte sachverständige Person entscheidet aufgrund ihres Fachwissens, welche Materialien auf welche Schadstoffe analysiert werden müssen. Raumluftmessungen nach der Schadstoffsanierung sind grundsätzlich immer dann angebracht, wenn das Objekt wieder benutzt wird. Wird das Objekt rückgebaut, kann die Anzahl der Raumluftmesspunkte reduziert werden. Für dessen Beurteilung müssen die Vorgaben der SUVA eingehalten werden.
Was kann ich als Eigenheimbesitzer oder Unternehmer machen?
Kontaktieren Sie uns noch heute! Wir sind eidg. zertifizierte Bauschadstoff Diagnostiker VABS/FAGES! Unabhängig beraten, prüfen und analysieren wir Ihre Immobilie und begleiten Sie im Falle einer Sanierung. Zum Schluss übernehmen wir die Raumluftmessungen, um den Sanierungserfolg zu kontrollieren!
WohnSein GmbH
Gesundes Wohnhandwerk & Bauschadstoff-Diagnostik
Scheuber Adrian
Eidg. zertifizierter Asbest- und Bauschadstoff-Diagnostiker VABS/FAGES
Buochserstrasse 5, 6370 Stans
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Mob: +41 (0) 79 211 17 29
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