Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG
Dallenwil, 14. August 2024
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG (nachfolgend AGB) gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend der Auftraggeber) und der Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG (nachfolgend der Verlag), sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Aufraggeber, die AGB gelesen und verstanden zu haben sowie zu akzeptieren.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag (Disposition einer Werbung) zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag kommt erst durch Annahme durch den Verlag zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Empfangs- oder Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags.
Der Verlag hat das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine Änderung des Inhaltes zu verlangen.
3. Tarife
Die veröffentlichen Preise (einsehbar www.blitz-info.ch) verstehen sich – wenn nicht anders vermerkt – als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.
Preisabsprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag, die von der jeweils gültigen Preisliste abweichen, gelten erst, nachdem der Verlag sie schriftlich – mittels Auftragsbestätigung – bestätigt hat.
Änderungen der Insertionstarife, Rabattstufen oder Mehrwertsteuersätzen treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten.
Speziell getätigte Preisabsprachen und Sponsoring-Vereinbarungen haben nur eine einmalige Gültigkeit.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind – wenn nicht anders vereinbart wurde – innert 30 Tagen fällig. Ein Skontoabzug bei früherer Bezahlung wird nicht gewährt.
Der Verlag behält sich in begründeten Fällen das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen und/oder bei ausbleibender Zahlung einer Rechnung das Vertragsverhältnis vorgängig zu beenden.
Werden Rechnungen nicht innert Frist bezahlt, kann ein Verzugszins in der Höhe von 5 % verrechnet werden.
Der Verlag behält sich vor, die Annahme eines Auftrags von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Durch die Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in eine allfällige Einholung einer Bonitätsauskunft ein.
5. Einträge Gemeindespalten / Redaktionelle Beiträge
Es besteht kein Recht auf kostenlose Einträge in den Gemeindespalten bzw. auf kostenlose redaktionelle Berichte. Die Bedingungen für die Publikation sind in der Preisdokumentation (einsehbar www.blitz-info.ch) definiert.
6. Beihefter / Prospektbeilagen
Als Beihefter bzw. Prospektbeilage versteht sich ein fremdes Printprodukt, welches dem Nidwaldner Blitz beigeheftet oder beigelegt wird. Das Printprodukt darf formattechnisch nicht grösser und nicht schwerer als der Nidwaldner Blitz sein. Über terminliche Verfügbarkeit und technische Machbarkeit entscheidet der Verlag. Eine Erscheinung kann abgelehnt werden. Die Exklusivität ist nicht garantiert.
7. Änderung und Sistierung von Inseraten
Änderungen und Sistierungen von Inseraten sind kostenlos innerhalb des in der Preisdokumentation (einsehbar www.blitz-info.ch) definierten Annahmeschlusses möglich.
8. Platzierung der Inserate
Die Platzierung der Inserate wird vom Verlag bestimmt. Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Für fixe Platzierungsvorschriften, sofern diese vom Verlag akzeptiert wurden, wird ein Platzierungszuschlag erhoben. Der Verlag kann die Platzierungsvorschrift ablehnen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder eine Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
9. Gut zum Druck
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt. Es wird ein in der Preisdokumentation (einsehbar www.blitz-info.ch) definierter Zuschlag erhoben und ein spezieller Annahmeschluss ist zu beachten. Fehlt bis zu diesem Termin eine Antwort, gilt das Gut zum Druck als erteilt und die Veröffentlichung des Inserates erfolgt am vereinbarten Veröffentlichungstermin.
10. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Text- und Gestaltungsänderungen) sind in den Inseratepreisen nicht inbegriffen und werden separat zu einem Stundenansatz von Fr. 100.00 zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.
11. Fehlerhafte Inserate / Nichterscheinen
Fehlerhafte Inserate durch Satz- oder Druckfehler oder weitere Mängel, die den Sinn und Zweck des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen weder zum Preisnachlass noch zu Ersatzansprüchen. Für Inserate, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur bei groben Mängeln in der technischen Wiedergabe, bei falscher Disposition oder bei inhaltlichen Fehlern, die die Werbewirkung beeinträchtigen, oder bei Nichterscheinen des Inserates. Preisreduktionen und Schadenersatz werden höchstens im Umfang der Erscheinungskosten gewährt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Beanstandungen wegen fehlerhaftem Erscheinen müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen des betreffenden Inserates dem Verlag schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen wegen Nichterscheinen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen der betreffenden Ausgabe des Nidwaldner Blitzes dem Verlag schriftlich gemeldet werden.
12. Copyright / Marken-/Urheberrechte / Inhaltliche Verantwortlichkeit
Für das Copyright bzw. Marken-/Urheberrechte angelieferter Texte, Vorlagen, Logos, Bilder etc. ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Dieser hat deren Verträglichkeit mit der geltenden Rechtsordnung sowie die Beachtung der allfälligen Rechte Dritter zu gewährleisten. Im Falle einer Verletzung trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung, auch für allfällige den Verlag betreffende rechtliche Konsequenzen.
13. Schutzrechte
Der gesamte Inhalt der Print- sowie Onlineausgabe des Nidwaldner Blitzes ist urheberrechtlich und/oder durch andere Schutzrechte geschützt. Jede Nutzung, auch auszugsweise, insbesondere für kommerzielle Zwecke, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlags. Erlaubt ist die Anfertigung einer Kopie für die persönliche, nichtgewerbliche Nutzung (Eigengebrauch).
14. Archivierung
Manuskripte, Druckunterlagen, Fotos etc. werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung aufbewahrt. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, kann der Verlag die Unterlagen nach drei Monaten seit dem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten.
15. Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten haben höchste Priorität. Der Verlag hält sich strikt an die Regeln des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Bei Bestellungen von Informationen oder Offerten sowie bei der Auftragsabwicklung werden Personendaten in elektronischer Form vorübergehend gespeichert. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nicht.
Der Verlag verpflichtet sich bei Chiffre-Inseraten zur uneingeschränkten Wahrung des Chiffre-Geheimnisses. Das Chiffre-Geheimnis kann nur aufgrund einer gerichtlichen Untersuchung aufgehoben und die Identität des Chiffre-Inserenten den Justiz- und Verwaltungsbehörden bekannt gegeben werden. Für Chiffre-Inserate wird pro Auftrag eine entsprechende Gebühr erhoben. Die Verantwortung für Antworten bei Chiffre-Anfragen bzw. das Rücksenden der Dokumente obliegt dem Chiffre-Inserenten. Der Verlag ist auch nicht verpflichtet, Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote weiterzuleiten.
16. Änderung der AGB
Der Verlag behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern.
17. Vorzeitige Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen – z. B. in Anwendung von Art. 3 der vorliegenden AGB –, entbindet ihn dies nicht von der Bezahlung der bereits erschienenen Werbung.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Streitigkeiten ist Stans.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG
Dallenwil, 14. August 2024
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Geltungsbereich
- 2. Vertragsabschluss
- 3. Tarife
- 4. Zahlungsbedingungen
- 5. Einträge Gemeindespalten / Redaktionelle Beiträge
- 6. Beihefter / Prospektbeilagen
- 7. Änderung und Sistierung von Inseraten
- 8. Platzierung der Inserate
- 9. Gut zum Druck
- 10. Autorkorrekturen
- 11. Fehlerhafte Inserate / Nichterscheinen
- 12. Copyright / Marken-/Urheberrechte / Inhaltliche Verantwortlichkeit
- 13. Schutzrechte
- 14. Archivierung
- 15. Datenschutz
- 16. Änderung der AGB
- 17. Vorzeitige Vertragsauflösung
- 18. Gerichtsstand und anwendbares Recht