Blitzgedanken – KW05

Erstellt: 29. Januar 2025
  • Es gibt Sachen, die nehmen wir einfach so als gegeben hin. Eigentlich völlig unlogisch, aber halt historisch so gewachsen. Ein Beispiel gefällig? Die Kinder- und Ausbildungszulage ist genau so ein Konstrukt, das mir vom System her nicht so recht aufgehen will. Wenn beide Elternteile berufstätig sind und in zwei verschiedenen Kantonen ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, wird ihnen schnell klar, dass sie aufpassen müssen, wer von ihnen denn nun die Zulagen für die Kinder beantragt. Je nachdem ist der Unterschied nicht nur beträchtlich, sondern riesig.

    Die Spannweite reicht von 215 bis 330 Franken je Kind und Monat. Wer im Kanton Wallis Kinderzulagen bezieht und mehr als zwei Kinder anmelden kann, erhält ab dem dritten Kind gar 435 Franken im Monat. Nidwalden liegt mit 258 Franken etwa im Mittelfeld. Noch krasser sieht es bei den einmalig ausbezahlten Geburtszulagen aus: Während man in Nidwalden nichts bekommt, erhält man in Genf 2073 Franken je Kind. Wird man von Zwillingen überrascht, gibt’s im Wallis gar 3213 Franken je Kind. Jetzt kann es sein, wenn ein Elternteil in Nidwalden arbeitet und einer in Luzern, dass zwar die Kinderzulagen in Nidwalden bezogen werden, weil sie da um 43 Franken höher sind, jedoch der Elternteile, welcher in Luzern arbeitet, die Geburtszulage beantragt, da es dort 1000 Franken gibt. Wenn die Kinder allerdings 12 Jahre alt werden, sollte man die Kinderzulagen in Luzern beziehen, weil man ab dann pro Kind 2 Franken mehr erhält als in Nidwalden.

    Sobald es um den Bezug der Ausbildungszulage geht, müsste man dann unbedingt wieder nach Nidwalden wechseln, weil dann die Beiträge wieder um 43 Franken höher ausfallen als in Luzern.

    Was komisch tönt, ist auch komisch. In der Schweiz hat ein Kind je nach Kanton einen anderen Wert. Hier mit Lebenshaltungskosten zu argumentieren, wäre kompletter Blödsinn. Sehr viele, die Kinderzulagen in Zug beziehen, wohnen in einem Kanton mit viel tieferen Lebenshaltungskosten. Warum Kinderzulagen nicht auf der Grundlage des Wohnortes ausbezahlt werden, kann mir niemand plausibilisieren. Im Grunde gibt es überhaupt keine plausible Erklärung für den Wildwuchs in diesem Bereich. In Zürich, wo die Lebenshaltungskosten relativ hoch sind, gibt es am wenigsten Kinder- und Ausbildungszulagen.

    Da es sich bei der Festlegung der Kinderzulagen um einen politischen und nicht rationalen Prozess handelt, bin ich erstaunt, dass die Unterschiede nicht noch grösser sind. Wahrscheinlich hängt das mit den Mindestvorgaben des Bundes zusammen. Aber das ist nur so eine Ahnung.

    Gemeinde Dallenwil

    Gemeinde

    Nidwaldner Blitz AG

    Autor

    Guido Zulagenzulegen


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