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Weiter zur RegistrierungAltbauten sind mehr als nur Gebäude – sie sind Zeitzeugen, die Geschichten tragen und Identität stiften. Wer sie sanieren möchte, bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Bewahren und Erneuern. Der Nidwaldner Blitz befragte den Nidwaldner Denkmalpfleger Benno Vogler, was es heisst, historische Substanz zu bewahren und gleichzeitig modernen Wohnkomfort zu schaffen.
Benno Vogler, umschreiben Sie kurz Ihre Aufgabe als Nidwaldner Denkmalpfleger.
Meinen Aufgabenbereich kann man wie folgt beschreiben:
Was ist das Spannende an Ihrem Job?
Der Mensch. Zu sehen und verstehen, was unsere Vorfahren geschaffen haben, und dieses Erbe gemeinsam mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Fachleuten und Handwerkern zu erhalten und an die nächste Generation weiterzugeben – das ist das Spannende an meinem Job.
Müssen Sie bei Altbau-Sanierungen in jedem Fall beigezogen werden?
Nein. Die Denkmalpflege wird nur beigezogen, wenn ein Gebäude geschützt ist, sich in der Nähe eines geschützten Objekts befindet, im Bauinventar aufgeführt ist oder in einer Ortsbildschutzzone liegt – sei es auf kommunaler oder eidgenössischer Ebene.
Nach welchen Kriterien beurteilen Sie eine Altbau-Sanierung?
Die zwei wichtigsten Kriterien, nach denen ich eine Altbau-Sanierung beurteile, sind folgende:
Darüber hinaus ist es mir aber sehr wichtig, dass ein Altbau auch weiterhin genutzt werden kann. Im besten Fall in seiner angestammten Nutzung, andernfalls in einer dem Gebäude angepassten Nutzung.
Gibt es diesbezüglich Vorschriften, wenn ja welche?
Ja. Grundlage bilden verschiedene internationale Chartas, welche die Schweiz ratifiziert hat, sowie die eidgenössische Gesetzgebung, insbesondere das Natur- und Heimatschutzgesetz. Auf kantonaler Ebene regelt das Gesetz über den Schutz von Kulturgütern im Kanton Nidwalden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Denkmalpflege.
Wer entscheidet über Sanierung oder allenfalls Abbruch?
Im besten Fall – und den strebe ich stets an – sind sich alle Beteiligten einig. Das Schlusswort hat aber nach einer fundierten Interessenabwägung die bewilligende Behörde.
Was passiert bei Härtefällen?
Das hängt davon ab, was unter einem Härtefall verstanden wird. Dieser kann finanzieller Natur sein, mit der Nutzung eines Gebäudes zusammenhängen oder daraus entstehen, dass denkmalpflegerische Anforderungen schwer umzusetzen sind. In solchen Situationen wird gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungen gesucht, die für alle tragbar sind.
Bekanntlich soll der Landratssaal saniert werden. In welcher Funktion sind Sie dabei?
Ja, der entsprechende Wettbewerb läuft derzeit. Ich bin in diesem Verfahren als Experte ohne Stimmrecht Mitglied der Jury. So können wir sicherstellen, dass denkmalpflegerische Anliegen mitberücksichtigt werden und mögliche Überraschungen oder zusätzliche Kosten möglichst vermieden werden.
Gibt es weitere laufende Projekte, die Ihre Präsenz erfordern?
Ja. Es gibt keinen Tag, ohne dass die Mitwirkung der Denkmalpflege gefragt ist. Das können kleinere Projekte sein, oder aber auch ganz grosse. Das können einfachere Projekte sein, oder aber ausgesprochen komplizierte.
Sind im Rahmen der Europäischen Kulturtage des Denkmals vom 12. bis 16. September 2026 im Kanton Aktivitäten geplant?
Ja, klar. Die Europäischen Tage des Denkmals bieten eine sehr schöne Gelegenheit, einem breiten Publikum einen Blick hinter die Kulissen zu gewähren. Das Zusammenkommen von einem interessierten Publikum und Fachexperten ist immer sehr bereichernd, umso mehr als sich die Europäischen Tage des Denkmals in einem ungezwungenen lockern Rahmen bewegen. Die Vorbereitungen dafür sind voll im Gange – die Bekanntgabe des definitiven Programms erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Herr Vogler, empfangen Sie besten Dank für Ihre Gesprächsbereitschaft. Der Nidwaldner Blitz wünscht Ihnen weiterhin erfolgreiches Wirken im Dienst der Nidwaldner Denkmalpflege.
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