Blitzgedanken – KW42

Erstellt: 14. Oktober 2026
  • Nun wissen wir also wer die 13. AHV-Rente bezahlen soll. Und wie könnte es anders sein, wir sind es. Ist ja logisch. Das war schon immer so. Die AHV wurde seit jeher von uns finanziert. Und wenn aus dem Topf mehr rausgenommen wird, muss auch mehr hineinbezahlt werden.

    Da habe ich mich doch schon so sehr auf die Steuererleichterung gefreut, die wir im nächsten Jahr vom Kanton erhalten sollen. Nun fressen mir die Rentnerinnen und Rentner die ganze Freude wieder weg. Immerhin sind Grundnahrungsmittel von der Steuererhöhung ausgenommen. 

    Nur sogenannte Luxusgüter werden künftig mit einer höheren Mehrwertsteuer belegt. So Dinge wir Haarföhn, Gartenschere, Backpapier, Windeln oder Bier werden teurer. Das sind nachweislich Luxusgüter und nicht Sachen für den täglichen Gebrauch. Beim Föhn und der Schere kann ich das noch nachvollziehen. Beim Bier bin ich mir allerdings nicht mehr so sicher und bei den Windeln muss ich ein grosses Fragezeichen setzen. Zum Glück sind meine Kinder aus diesem Alter raus und ich noch nicht wieder drin.

    «Bei solchen Begriffen begreift selbst ein Treuhänder nur noch wenig.»

    Dabei hätte man die AHV mit einer anderen Steuer retten können und die Rüstungsausgaben der Armee auch gleich mit. Die Finanzmarkttransaktionssteuer! Das tönt kompliziert und ist es auch. Innerhalb dieses Begriffes gibt es noch etliche Unterbegriffe, die jeweils ein bisschen etwas anderes meinen. 

    Zum Beispiel die Emissionsabgabe oder die Wertschriftentransaktionssteuer oder die Devisentransaktionssteuer, um ja nicht die Bankumsatztransaktionsemissionswertschriftenfiskalabgabensteuer zu vergessen. Bei solchen Begriffen begreift selbst ein Treuhänder nur noch wenig.

    Damit wir uns also nicht mit unmöglichen Begrifflichkeiten herumschlagen müssen, ist es doch viel einfacher ganz einfach die Mehrwertsteuer um 0.4 % zu erhöhen. Da verstehe selbst ich, wie der Mechanismus funktioniert. Das Bier kostet dann anstatt CHF 1.50 halt CHF 1.506. 

    Nach 41‘666 Bieren habe ich dann die 13. AHV-Rente eines einzelnen Rentners für ein Jahr finanziert. Müsste ich die gleiche Rechnung mit der Transaktionssteuer vornehmen, bräuchte ich wahrscheinlich Jahre, um auf ein Resultat zu kommen, das auch noch falsch ist.

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    Erfasst durch Nidwaldner Blitz

    Autor

    Guido Steuerberater


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